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Straff der Missethätter
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Auf dem Gebiete des peinlichen Rechts agieren um 1800 nicht nur schuldige und schuldlose Missetäter, Richter und andere Rechtsgelehrte, sondern auch Autoren, die merkwürdige Rechtsfälle als aktenmäßige oder wahre Kriminalgeschichten herausgeben. Die Studie untersucht die Darstellung des merkwürdigen Verbrechens im Gefüge der rechts- und sozialgeschichtlichen Wirklichkeit der Zeit anhand von mehreren Sammlungen - von A. G. Meißners Kriminalgeschichten bis P. J. A. von Feuerbachs aktenmäßigen Darstellungen -, die Juristen und Nicht-Juristen eine nützliche und zugleich unterhaltende Lektüre bereiten.
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1996
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