Rauschdrogen
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Die Neuauflage geht neben den „klassischen“, meist halbsynthetisch gewonnenen Drogen wie etwa Cocain vertiefend auf vollsynthetische Rauschdrogen ein, die häufig zunächst als research chemicals etwa im Rahmen der Schmerzbehandlung entwickelt worden waren, seit Beginn des 21. Jahrhunderts jedoch in zunehmendem Ausmaß auch in Deutschland auf den illegalen Drogenmarkt drängen. Gleichzeitig wird verstärkt auch auf pflanzliche Stoffe eingegangen, die in Europa bisher weitgehend unbekannt waren, nunmehr jedoch im Zuge des dominierenden polyvalenten Missbrauchs und riskanter Konsummuster weltweit über Online-Shops ohne weiteres verfügbar sind und in unterschiedlichsten Kombinationen mit Vollsynthetica als „Legal High“-Produkte vertrieben werden - ohne dass die Zusammensetzung für den Konsumenten erkennbar und das Gefährdungspotential einschätzbar wäre. Ein weiterer Schwerpunkt der Neuauflage ist das NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz), mit dem der deutsche Gesetzgeber eine Abkehr vom bisherigen System einer enumerativen Aufnahme aller Stoffe in sog. Positivlisten vollzieht. Ebenfalls ist das sog. „Cannabis-Gesetz“ bereits eingearbeitet.