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Der Personalkauf
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Unter einem Personalkaufvertrag versteht man vereinfacht einen Kaufvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Verkauf eines Firmenerzeugnisses unter Gewährung eines Rabatts. Derartige Verträge spielen vor allem in der Automobilindustrie und im Einzelhandel eine bedeutende Rolle. Kernpunkt der Arbeit ist die Frage nach Abweichungen des Personalkaufvertrags gegenüber sonstigen Kaufverträgen aufgrund des parallelen Arbeitsverhältnisses. Daher stehen in erster Linie arbeitsrechtliche Fragestellungen im Vordergrund. Daneben werden jedoch auch zahlreiche Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten untersucht, so z. B. zum Steuer-, Sozialversicherungs-, Wettbewerbs- oder Konzernrecht.
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1997
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