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Haftungsfragen und Pflegeversicherungsgesetz

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Immer mehr Träger der Altenhilfe bauen den Pflegefachkraftanteil in ihren Einrichtungen ab und erhöhen den Anteil der Pflegehilfskräfte, um vermeintliche Kosten zu sparen. Dies bringt alle Beteiligten, insbesondere aber auch die Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, in eine bedenkliche haftungsrechtliche Situation, wenn Pflegefehler gemacht werden, wenn etwa Medikamente verwechselt oder versehentlich doppelte Mengen an Insulin verabreicht werden. Wer haftet wann wofür in der Altenhilfe? Zu dieser Problematik erstellte Hans Böhme vom Institut für Gesundheitsrecht und -politik in Mössingen im Auftrag des KDA ein Rechtsgutachten, das im Mittelpunkt dieses Forum-Bandes steht. Das Gutachten wendet sich sowohl an Mitarbeiter(innen) ambulanter Dienste als auch stationärer Einrichtungen. Um auch Nichtjuristen den Einstieg in die für sie wichtige Materie zu ermöglichen, ergänzen den hier vorgelegten jurististischen Text viele Fallbeispiele, Musterverträge, Übersichten und Grafiken. An einige Abschnitte, die sich für den Nicht-Juristen nicht auf den ersten Blick erschließen, wurde zudem ein Fazit angeschlossen. Die Leserinnen und Leser erhalten durch die den Haupttext begleitenden Marginalien eine übersichtliche Kurzfassung der zum Teil komplizierten rechtlichen Sachverhalte.

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Haftungsfragen und Pflegeversicherungsgesetz, Hans Böhme

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Erscheinungsdatum
1997
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