Gemeinschaftliche Berufsausübung von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer steuer- und wirtschaftsberatender Berufe
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Bei Wirtschaftsunternehmen besteht Bedarf an einer ganzheitlichen juristischen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Diese kann ohne fachgebietsübergreifende Kenntnisse nicht sachgerecht erbracht werden. Die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe wären überfordert, wollten sie sich die notwendigen Komplementärkenntnisse selbst aneignen. Eine gemeinschaftliche interprofessionelle Berufsausübung drängt sich auf. In der Praxis zeigt sich ein deutlicher Trend zu Zusammenschlüssen von Rechtsanwälten mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Auch Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten mit Unternehmensberatern werden zunehmend diskutiert. Die Arbeit untersucht die für Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten mit diesen wirtschaftsnahen Berufen spezifischen dogmatischen und praxisrelevanten Rechtsfragen.