Wahlen in Deutschland
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Eine klassische Definition für »Demokratie« lautet in Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen [...] ausgeübt.« Das eine Wort »Wahlen« läßt vielfältige, im Ergebnis höchst unterschiedliche Ausgestaltungen des Wahlrechts zu, angefangen mit der relativen Mehrheitswahl bis hin zur reinen Verhältniswahl. Die Möglichkeiten dazwischen sind Legion. Die deutsche Verfassungsgeschichte veranschaulicht das Gesagte ganz konkret. Jede der großen Zäsuren hatte ein anderes Wahlrecht zur Folge. Galt im Kaiserreich die absolute Mehrheitswahl, so in der Weimarer Republik die (fast) reine Verhältniswahl. Das jetzt geltende Wahlrecht wird personalisierte Verhältniswahl mit Fünfprozenthürde genannt. Die deutschen Diktaturen wollten nicht auf den demokratischen Anstrich verzichten und inszenierten Veranstaltungen, die die Bezeichnung »Wahlen« trugen. Ob es korrekt ist, auf die Anführungszeichen zu verzichten, darüber sind die Meinungen geteilt, je nachdem, ob ein technischer Wahlbegriff akzeptiert wird. Die Beiträge des Sammelbandes behandeln wichtige Aspekte des Wahlrechts allgemein, des deutschen Wahlrechts im besonderen und der deutschen Wahlrechtsgeschichte.