Der Schutz von in der Popularmusik verwendeten elektronisch erzeugten Einzelsounds nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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Die technische Entwicklung hat auch vor dem Bereich der Musik nicht halt gemacht. So werden insbesondere im Bereich der Popularmusik zur Klangerzeugung immer häufiger elektronische Musikinstrumente wie Synthesizer und Sampler eingesetzt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die mit Hilfe dieser elektronischen Musikinstrumente geschaffenen Klänge (Einzelsounds) einem rechtlichen Schutz unterliegen. Dabei werden zunächst die technischen Möglichkeiten bezüglich der Klangerschaffung und die dadurch eingetretenen Veränderungen im Bereich des musikalischen Schaffens dargestellt. Darauf aufbauend wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen entgegen der bislang überwiegenden Ansicht insbesondere auch ein urheberrechtlicher Schutz an elektronisch erzeugten Einzelsounds in Betracht kommt.