Die Eigenmittel der Kreditinstitute und mögliche Erweiterungen
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Ziel der Arbeit ist die vollständige rechtliche Darstellung und Würdigung der Komponenten des haftenden Eigenkapitals und der Drittrangmittel der Kreditinstitute. Darüber hinaus werden Vorschläge für eine Erweiterung der Eigenmittelbasis vorgestellt. Ausgehend von den Zielen des Kreditwesengesetzes werden die Anforderungen der Bankenaufsicht an die Eigenmittel dargestellt und einer eingehenden Analyse unterzogen. Daran anschließend werden zunächst die rechtsformspezifischen und sodann die rechtsformunabhängigen Eigenmittelkomponenten in ihrer rechtlichen Ausgestaltung erörtert, um sie dann einer systematischen und ausführlichen Prüfung hinsichtlich den Anforderungen der Bankenaufsicht zu unterziehen. Dabei ergeben sich eine Reihe von Möglichkeiten, die Eigenmittel durch nicht im Gesetz genannte Kapitalelemente zu verbessern, wie z. B. durch partiarische Darlehen oder «harte» Patronatserklärungen. Außerdem werden detailliert begründete Vorschläge für eine Einbeziehung von nicht eingezahltem kapital präsentiert.