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Das Strafprozeßrecht bietet dem Beschuldigten vielfältige Rechte, sich gegen die formellen Wirkungen des Verfahrens wie insbesondere den Schuldspruch zu wehren. Anders verhält es sich dagegen mit den diskriminierenden Wirkungen des Strafverfahrens, die aus dem Fortbestehen des Tatverdachts trotz Ausbleibens eines Schuldspruchs resultieren. Hier drohen dem Beschuldigten schwerwiegende soziale und wirtschaftliche Nachteile im privaten wie im beruflichen Umfeld, gegen die er sich - nach dem gängigen Verständnis des geltenden Strafprozeßrechts - nicht zur Wehr setzen kann. Ralf Krack geht der Frage nach, ob dem Beschuldigten zukünftig das Recht eingeräumt werden sollte, innerhalb des Strafverfahrens auf den Nachweis und die Feststellung seiner Unschuld anzutragen, um so möglicherweise die Rehabilitierung von dem gegen ihn gerichteten Straftatverdacht zu erreichen. Hierbei handelt es sich entgegen dem ersten Anschein um ein bereits erstinstanzlich relevantes Problem. Der Autor teilt seine Untersuchung in drei Fallgruppen ein, in denen die Rehabilitierung vom fortbestehenden Straftatverdacht ein wichtiges Anliegen des Beschuldigten sein kann. Dabei geht er erstens der Frage nach, ob dem Beschuldigten ein Recht auf einen Freispruch 'erster Klasse', also den positiven Nachweis seiner Unschuld, eingeräumt werden sollte. Daraufhin wird untersucht, ob ein Freispruch auf die Schuldunfähigkeit des Angeklagten gestützt werden darf, wenn auch andere Freispruchsgründe in Betracht kommen. Drittens geht es um ein Recht des Angeklagten, trotz Bestehens eines Prozeßhindernisses eine Sachentscheidung durchzusetzen.
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Rehabilitierung des Beschuldigten im Strafverfahren, Ralf Krack
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- Erscheinungsdatum
- 2002
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