Mitbestimmung in öffentlichen Unternehmen mit privater Rechtsform und Demokratieprinzip
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In den letzten Jahren wird die Unternehmensmitbestimmung in öffentlichen Unternehmen zunehmend in Frage gestellt. Die Angriffe werden nicht nur mit juristischen und ökonomischen, sondern auch mit rechtlichen Argumenten vorgetragen. Eines dieser Argumente stellt darauf ab, dass in öffentlichen Unternehmen ebenso wie in der öffentlichen Verwaltung das Demokratieprinzip verwirklicht werden müsse. Eine ununterbrochene Legitimationskette vom Amtsträger zum Volk sei erforderlich, um dem Demokratieprinzip Rechnung zu tragen. Diese Legitimationskette werde durchbrochen, wenn von den Belegschaften gewählte Mitbestimmungsträger ihr Mandat in den Aufsichtsräten oder Verwaltungsräten von öffentlichen Unternehmen ausübten. Teilweise wird diese Argumentation von den Gerichten übernommen. In der hier vorgelegten Studie wird nachgefragt, woher die Argumentation stammt, die sich auf das Konstrukt von der ununterbrochenen Legitimationskette stützt. Außerdem wird gefragt, wie das Demokratieprinzip zu interpretieren ist und ob das Konstrukt von der ununterbrochenen Legitimationskette für die Interpretation tauglich ist. Schließlich werden bestimmte Branchen, in denen öffentliche Unternehmen tätig sind, genauer untersucht. Der Autor lehnt das Konstrukt von der ununterbrochenen Legitimationskette als Auslegungsmaßstab für das Demokratieprinzip ab. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Unternehmensmitbestimmung in öffentlichen Unternehmen mit privater Rechtsform nicht gegen das Demokratieprinzip verstößt.