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Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Berichten über die MaBV-Prüfung

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Gewerbetreibende, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 GewO durchführen, unterliegen der jährlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen (Aufsichts-)Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Da es sich bei dieser Prüfung um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe handelt, ist der WP verpflichtet, im Prüfungsbericht -- unter den Prüfungsvermerk -- das Berufssiegel anzubringen. Zur Unterstützung hierfür sind in der vorliegenden Broschüre folgende Hilfsmittel enthalten: - Musterbericht für die MaBV-Prüfung - Checkliste für die Anfertigung von MaBV-Berichten (Berichtsbegleitbogen) - Checkliste für die Qualitätskontrolle von MaBV-Berichten (Berichtskontrolle) - Index für die Arbeitspapiere zur MaBV-Prüfung - Prüfercheckliste zur Durchführung der MaBV-Prüfung - Vollständigkeitserklärung zur MaBV-Prüfung (Muster IDW Verlag; Stand: 01/2014) - IDW EPS 830 n. F. zur MaBV-Prüfung (Stand: 19.01.2018) - Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV (Stand: 02.05.2012) - Literaturverzeichnis zur MaBV-Prüfung und zum Prüfungsbericht

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Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Berichten über die MaBV-Prüfung, Wolf-Michael Wendler

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Erscheinungsdatum
2018
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