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Computerprogramm-Lizenzvertrag

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Dieser Heidelberger Mustervertrag dient als „Checkliste“ für die Abfassung von Computerprogramm-Lizenzen. Generell ist bei Patent-, Know-how- und Softwareurheberrechtslizenzen die EU-GruppenfreistellungsVO für Technologietransfervereinbarungen ab den 01.05.2004 zu berücksichtigen (Kartellrecht für Lizenzverträge). Das deutsche Kartellrecht verweist nur noch auf das EU-Recht. Es sind insbesondere Marktanteilsschwellen zu beachten, bei deren Überschreiten der jeweilige Vertrag einer kartellrechtlichen Einzelfallüberprüfung zu unterziehen ist.

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