Die GmbH als Rechtsform karitativer Einrichtungen der Kirche
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Insbesondere die Reformen im Gesundheitswesen haben dazu beigetragen, dass die GmbH als Träger kirchlicher karitativer Einrichtungen zunehmend Bedeutung erlangt. Durch diese flexible Rechtsform soll den wirtschaftlichen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden, als durch die herkömmlichen Formen kirchlicher Trägerschaft. Andererseits liegt es nahe, dass bei den Kirchen die Neigung besteht, auch bei Änderungen der Rechtsform für das einzelne karitative Unternehmen, die bisher durch kirchliche Rechtsregeln gegebenen Einflußmöglichkeiten weitgehend aufrecht zu erhalten. Die Arbeit bringt das Normensystem des Rechts der GmbH mit den Bestimmungen des Staatskirchenrechts in Beziehung und zeigt, dass bestimmte Regelungen des Gesellschaftsrechtes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV auf kirchliche Gesellschaften nicht oder nur in modifizierter Weise anzuwenden sind.