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Das neue Jahressteuergesetz 2007 ändert 21 Vorschriften der StBGebV. Hierzu das Wichtigste in Kürze: Geändert sind die Anforderungen an die Vergütungsvereinbarung. Sie darf künftig auch andere Vereinbarungen enthalten (z. B. den Beratungsvertrag). Sie müssen im Vordruck nur deutlich abgesetzt sein. In der Vereinbarung müssen nun die Tätigkeiten im Einzelnen aufgeführt werden, für die die Vereinbarung gelten soll. Geändert wurden auch die Kriterien, nach denen die Gebühren zu bemessen sind. Besonders erwähnt sind jetzt die „Einkommens- und Vermögensverhältnisse“. Der Pauschsatz für Telekommunikationsdienstleistungen (Port, Telefon) wurde erhöht von 15 auf 20 %. Die Schreibauslagen heißen jetzt Dokumentenpauschale. Für Pkw-Fahrten dürfen künftig 30 Ct., statt bisher 27 Ct. berechnet werden. Das Tage- und Abwesenheitsgeld ist erhöht von 15 auf 20 €, von 31 auf 35 und von 56 auf 60 €. Dann wird noch eine ganze Reihe von Gebührenansätzen geändert, neu gefasst bzw. eingefügt. Im Einspruchsverfahren entfallen die Besprechungsgebühr und die Beweisaufnahmegebühr. Dafür wurde der Rahmen für die Geschäftsgebühr auf 25/10 erweitert. Der neue Schwellenwert führt zu einer deutlich verbesserten Gebühr. Die Tabellen wurden nicht geändert. Die Neufassung ist anzuwenden auf – Angelegenheiten, mit deren Bearbeitung der Steuerberater nach dem 31.12.2006 begonnen hat und – bei Vertretung vor dem Finanzamt, wenn das Verfahren nach dem 31.12.2006 begonnen hat. Bestehen längerfristige, schriftliche Vereinbarungen, so kann die Anwendung der Neufassung längstens zwei Jahre hinausgeschoben werden.
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Gebührenverordnung für Steuerberater, Karl Brummer
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2007
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- Titel
- Gebührenverordnung für Steuerberater
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Karl Brummer
- Verlag
- Leitfadenverl. Sudholt
- Verlag
- 2007
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3543270702
- ISBN13
- 9783543270703
- Reihe
- Wolfs Fachberater
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Das neue Jahressteuergesetz 2007 ändert 21 Vorschriften der StBGebV. Hierzu das Wichtigste in Kürze: Geändert sind die Anforderungen an die Vergütungsvereinbarung. Sie darf künftig auch andere Vereinbarungen enthalten (z. B. den Beratungsvertrag). Sie müssen im Vordruck nur deutlich abgesetzt sein. In der Vereinbarung müssen nun die Tätigkeiten im Einzelnen aufgeführt werden, für die die Vereinbarung gelten soll. Geändert wurden auch die Kriterien, nach denen die Gebühren zu bemessen sind. Besonders erwähnt sind jetzt die „Einkommens- und Vermögensverhältnisse“. Der Pauschsatz für Telekommunikationsdienstleistungen (Port, Telefon) wurde erhöht von 15 auf 20 %. Die Schreibauslagen heißen jetzt Dokumentenpauschale. Für Pkw-Fahrten dürfen künftig 30 Ct., statt bisher 27 Ct. berechnet werden. Das Tage- und Abwesenheitsgeld ist erhöht von 15 auf 20 €, von 31 auf 35 und von 56 auf 60 €. Dann wird noch eine ganze Reihe von Gebührenansätzen geändert, neu gefasst bzw. eingefügt. Im Einspruchsverfahren entfallen die Besprechungsgebühr und die Beweisaufnahmegebühr. Dafür wurde der Rahmen für die Geschäftsgebühr auf 25/10 erweitert. Der neue Schwellenwert führt zu einer deutlich verbesserten Gebühr. Die Tabellen wurden nicht geändert. Die Neufassung ist anzuwenden auf – Angelegenheiten, mit deren Bearbeitung der Steuerberater nach dem 31.12.2006 begonnen hat und – bei Vertretung vor dem Finanzamt, wenn das Verfahren nach dem 31.12.2006 begonnen hat. Bestehen längerfristige, schriftliche Vereinbarungen, so kann die Anwendung der Neufassung längstens zwei Jahre hinausgeschoben werden.