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Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten

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Das Internet weckt in der Rechtswissenschaft Stimmen, die das Urheberrecht mit seinen strafrechtlichen Sanktionen völlig in Frage stellen. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Das Recht gilt auch für Handlungen im oder im Zusammenhang mit dem Internet. Allerdings stellt dies die Gesetzgebung und die Rechtsanwendung vor völlig neue Aufgaben. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der Auslegung des Urheberstrafrechts in den §§ 106 bis 108a des Urheberrechtsgesetzes. Hierbei werden unter besonderer Beleuchtung der dogmatischen Konstruktion dieser Straftatbestände ihre Anwendbarkeit auf wesentliche, im Internet stattfindende Sachverhalte untersucht und notwendige Korrekturen der bisherigen Auslegung in Rechtsprechung und Literatur aufgezeigt.

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Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten, Tobias Sedlmeier

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2003
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(Paperback)
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