Die persönliche Haftung von Geschäftsleitern in Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand
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Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, ob und in welcher Weise Geschäftsleiter öffentlicher Unternehmen in Privatrechtsform einer andersgearteten Haftung unterliegen als solche privater Unternehmen. Die Aktualität des Themas wird zunächst anhand von bestimmten Fallgruppen erläutert, die sich im wesentlichen mit Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe beschäftigen. Ausgehend vom Haftungsregime im privaten Unternehmen werden alsdann Modifikationen dieser Haftung durch Einflüsse des öffentlichen Rechts, insbesondere der Grundrechte, des europäischen Rechts und des Vergaberechts, entwickelt und dargestellt. Die Arbeit zieht interessante neuartige Verbindungslinien und Schlußfolgerungen, die auch staatshaftungsrechtlich von Interesse sind.
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Die persönliche Haftung von Geschäftsleitern in Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand, Alexander Meckies
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2003
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- Titel
- Die persönliche Haftung von Geschäftsleitern in Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Alexander Meckies
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 2003
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 363151607X
- ISBN13
- 9783631516072
- Reihe
- Kommunalwirtschaftliche Forschung und Praxis
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, ob und in welcher Weise Geschäftsleiter öffentlicher Unternehmen in Privatrechtsform einer andersgearteten Haftung unterliegen als solche privater Unternehmen. Die Aktualität des Themas wird zunächst anhand von bestimmten Fallgruppen erläutert, die sich im wesentlichen mit Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe beschäftigen. Ausgehend vom Haftungsregime im privaten Unternehmen werden alsdann Modifikationen dieser Haftung durch Einflüsse des öffentlichen Rechts, insbesondere der Grundrechte, des europäischen Rechts und des Vergaberechts, entwickelt und dargestellt. Die Arbeit zieht interessante neuartige Verbindungslinien und Schlußfolgerungen, die auch staatshaftungsrechtlich von Interesse sind.