Entschuldung und Rehabilitierung vermögensloser Personen im Verbraucherinsolvenzverfahren
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Die Schuldbefreiung für Privatpersonen beschäftigt die juristische Diskussion in Frankreich und in Deutschland seit Einführung der jeweiligen Verfahren. Trotz ihres dogmatischen Gegensatzes zeigte sich ein gemeinsames zentrales Problem: Völlig mittellose Schuldner werden aus den Verfahren ausgeschlossen. Die Reformen im Loi n°98-657 v. 29.7.1998 und InsOÄndG 2001 zielen deshalb darauf ab, auch diesen Personen mit dem Zugang zum Verfahren die Chance zu Schuldbefreiung und wirtschaftlichem Neuanfang zu eröffnen. Dennoch blieb der juristische Blick zum Nachbarn Frankreich selten. Dabei gibt der Vergleich der Systeme sowohl für die Diskussion in Deutschland als auch für den Prozess der europäischen Harmonisierung wichtige Impulse.