Die Einwilligungsfähigkeit im Strafrecht unter besonderer Hervorhebung ärztlichen Handelns
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Einwilligungsfähigkeit als grundlegendem Problem des Strafrechts wie auch des Zivilrechts, wobei für beide Rechtsmaterien einheitliche Grundsätze gelten. Besondere Praxisrelevanz kommt der Frage der Einwilligungsfähigkeit im Medizinrecht zu, weshalb hier auch der Schwerpunkt der Untersuchung liegt. Neben dem klassischen Betätigungsfeld der Medizin, der Heilbehandlung, werden dabei auch Randgebiete ärztlichen Handelns besprochen. Die Arbeit wendet sich an Wissenschaft wie Praxis und verfolgt das Ziel, möglichst genaue Beurteilungsmaßstäbe für die Einwilligungsfähigkeit aufzustellen, da solche bis heute weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung existieren. Auch Folgefragen im Zusammenhang mit der Einwilligungsfähigkeit werden behandelt.