Die Anfechtung von Unterlassungen nach § 36 KO und § 7 AnfO
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Bedingt durch einige jüngere OGH-Entscheidungen hat die Frage der Anfechtbarkeit von Unterlassungen auch für die anfechtungsrechtliche Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Folglich werden im vorliegenden Buch die Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen der Anfechtung von Unterlassungen, unter Berücksichtigung von Konzernfinanzierungssachverhalten, klar herausgearbeitet. Dadurch soll insbesondere auch den mit einschlägigen Problemen befassten Praktikern wie Masseverwaltern oder Mitarbeitern von Rechtsabteilungen die Möglichkeit von Unterlassungsanfechtungen (neu) bewusst gemacht werden. Es ist nämlich zu beachten, dass, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auch die durch eine Unterlassung unterbliebene Vergrößerung des exekutions- bzw konkursunterworfenen Vermögens über die Anfechtung der Unterlassung „nachgeholt“ werden kann. Gerade in Zeiten „massearmer“ Insolvenzen kann dies ein entscheidendes Instrument zur Schaffung zusätzlicher Massemittel sein.
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Die Anfechtung von Unterlassungen nach § 36 KO und § 7 AnfO, Andreas Huber
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2004
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- Titel
- Die Anfechtung von Unterlassungen nach § 36 KO und § 7 AnfO
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Andreas Huber
- Verlag
- LexisNexis ARD Orac
- Erscheinungsdatum
- 2004
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3700728271
- ISBN13
- 9783700728276
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Bedingt durch einige jüngere OGH-Entscheidungen hat die Frage der Anfechtbarkeit von Unterlassungen auch für die anfechtungsrechtliche Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Folglich werden im vorliegenden Buch die Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen der Anfechtung von Unterlassungen, unter Berücksichtigung von Konzernfinanzierungssachverhalten, klar herausgearbeitet. Dadurch soll insbesondere auch den mit einschlägigen Problemen befassten Praktikern wie Masseverwaltern oder Mitarbeitern von Rechtsabteilungen die Möglichkeit von Unterlassungsanfechtungen (neu) bewusst gemacht werden. Es ist nämlich zu beachten, dass, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auch die durch eine Unterlassung unterbliebene Vergrößerung des exekutions- bzw konkursunterworfenen Vermögens über die Anfechtung der Unterlassung „nachgeholt“ werden kann. Gerade in Zeiten „massearmer“ Insolvenzen kann dies ein entscheidendes Instrument zur Schaffung zusätzlicher Massemittel sein.