Gesetzliche Regelung und Praxis des verwaltungsrechtlichen Vertrages
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In jüngerer Zeit hat das Verwaltungsvertragsrecht in zahlreichen Ländern erhebliche Entwicklungsschübe erfahren. Dieser Befund steht im Zusammenhang mit der Stärkung des Kooperationsprinzips im Verhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgern sowie der Suche nach neuen, staatsentlastenden Formen der Erledigung öffentlicher Aufgaben, und es gilt auch für außereuropäische Länder. Die Verfasserin zeigt in ihrer rechtsvergleichenden Untersuchung, dass der Verwaltungsvertrag in Thailand zunehmend in das Zentrum des Interesses der Verwaltungspraxis und der Verwaltungsrechtswissenschaft rückt. Wenngleich die 1999 verabschiedete thailändische Verwaltungsgerichtsordnung eine Definition des Verwaltungsvertrags enthält, fehlt bislang eine generelle Regelung. Auf der Grundlage einer Analyse der Rechtsprechung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit unternimmt es die Verfasserin, das thailändische Verwaltungsvertragsrecht dogmatisch zu ordnen, wobei sie die Systematisierung und Dogmatik des deutschen Rechts dort nutzbar macht, wo sie eine Vergleichbarkeit feststellt. Die Untersuchung mündet in konkrete Vorschläge für eine Regelung des Verwaltungsvertragsrechts in Thailand.