Zweitverwertungsrechte und § 31 Abs. 4 UrhG
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§ 31 Abs. 4 UrhG statuiert die Unzulässigkeit von Verträgen über unbekannte Nutzungsarten und ist eine der Kernvorschriften des deutschen Urheberrechts. In dem Werk werden Anwendungsbereich, Reichweite und Bedeutung der Vorschrift analysiert und anhand von Beispielen illustriert. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, warum der kritisierten BGH-Rechtsprechung zur Bestimmung der neuen Nutzungsart und des Zeitpunktes ihrer Bekanntheit zuzustimmen ist. Anders als in anderen Publikationen wird schließlich die Frage aufgeworfen, ob die Regelung im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung nicht ein überflüssiges Hindernis für eine sinnvolle Zweitverwertung urheberrechtlicher Werke darstellt. Eine Analyse der Interessen von Urhebern und Verwertern sowie der Rechtslage in Frankreich führt zu dem Vorschlag, die Vorschrift zu streichen. Das Werk richtet sich an die betroffenen Urheber- und Verwerterkreise und zeigt einen alternativen Lösungsansatz zur geltenden rechtlichen Regelung auf, der stärker die Interessen der Verwerter berücksichtigt und mit denen der Urheber in Ausgleich bringt. Die Autorin ist Rechtsanwältin in den Bereichen Informationstechnologie, Datenschutz und Urheberrecht.