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Der Strafgedanke im Bürgerlichen Recht

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Das deutsche Recht ist durch eine strikte Trennung von Zivilrecht und Strafrecht geprägt. Während das Bürgerliche Recht dem Ausgleich der Interessen von Privatpersonen dient, schützt das Strafrecht die Interessen der Allgemeinheit. Dennoch wird im juristischen Schrifttum in den letzten Jahren verstärkt diskutiert, ob die Strafe nicht auch ein legitimer Zweck des Bürgerlichen Rechts ist. Dabei wird auf eine Reihe von Vorschriften und Rechtsfortbildungen im Bürgerlichen Recht verwiesen, die Strafcharakter haben sollen. Die Arbeit untersucht einzelne Problemkreise des Bürgerlichen Rechts, die mit dem Strafgedanken in Zusammenhang gebracht werden. Im Recht der Vertragsgestaltung befasst sich der Autor mit der Rückabwicklung rechts- oder sittenwidriger Rechtsgeschäfte und dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Deliktsrecht untersucht er die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes und die Geldentschädigung bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Am Ende geht der Autor auch auf Vorschriften der neueren Gesetzgebung - §§ 241a, 661a und 611a BGB - ein. In jedem einzelnen Problemkreis wird die zivilrechtliche Strafe kritisch beleuchtet. Ist sie notwendig? Ist sie systemgerecht? Und ist sie gerecht? Die Ergebnisse fasst der Autor in einer allgemeingültigen Lösung zusammen.

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2004

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