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Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Zugangsprovidern in Deutschland und der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie in Europa

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Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über die Verbreitung von Kinderpornographie, rechtsradikaler Propaganda, Anleitungen zum Bau von Bomben im Internet etc. berichtet wird. Neben der Frage nach der Strafbarkeit derjenigen, die derartige Daten ins Datennetz einspeisen, stellt sich auch die Frage, ob und wie sich so genannte Internet-Anbieter (Provider) strafbar machen können. Besondere Probleme wirft die strafrechtliche Behandlung der Zugangsvermittler zum Internet (Access-Provider) auf: Welche Handlungen könnten strafrechtlich relevant sein und lohnen einer näheren Betrachtung? Wie können sich die Zugangsvermittler nach den allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen strafbar machen? Scheitert eine Strafbarkeit am Teledienstegesetz (TDG)? Die E-Commerce-Richtlinie der EG, auf der die neue Fassung des Teledienstegesetzes beruht, strebt eine Vollharmonisierung der rechtlichen Verantwortlichkeit von Anbietern in Europa an. Ist dies durch die bisherige Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht gelungen? Clemens Kessler untersucht diese Fragen in seiner Arbeit „Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Zugangsprovidern in Deutschland und der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie in Europa“ und gelangt zu neuen Lösungsansätzen in der strafrechtlichen Dogmatik.

Buchvariante

2003, paperback

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