Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
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Auslandsaktivitäten führen oft zum Problem der Internationalen Doppelbesteuerung. Häufig schützen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) davor. Wenn aber kein DBA existiert oder trotz DBA eine Doppelbesteuerung verbleibt, ist der Steuerpflichtige auf einseitige Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewiesen. In Österreich ist die Rechtsgrundlage dafür v. a. § 48 BAO. Zuständig war bisher das BMF. Das BMF hat dazu 2003 eine Verordnung erlassen, die diese Aufgabe nunmehr in die Hände der Finanzämter legt und die entsprechenden Regeln für Finanzamt und Steuerpflichtigen definiert. Dieses Buch analysiert die Verordnung und schafft für die Praxis einen wichtigen Behelf zur Anwendung dieser Regeln.