Die Strafbarkeit des Anstifters beim error in persona des Täters
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Ohne jedweden Zweifel gehört der error in obiecto vel persona zum Standardrepertoire juristischer Ausbildung. Seit das preußische Obertribunal vor nunmehr 140 Jahren einen Fall zu entscheiden hatte, der heute gemeinhin als Rose-Rosahl-Fall bekannt ist, haben Generationen von Hochschullehrern Generationen von Hochschulstudenten in die Geheimnisse dieser Rechtsfigur einzuführen versucht. Unbestritten hat kein Fall entsprechenden Problemzuschnitts das höchste Strafgericht intensiver beschäftigt, wenn man von einem einzigen Sachverhalt mit immerhin ähnlicher Mittäter-Konstellation einmal absieht. Auch die im Schrifttum zurecht als Rose-Rosahl II oder Hoferbenfall bezeichnete neuere Entscheidung des BGH steht bereits seit sechs Jahren im Kreuzfeuer der Strafrechtsdogmatik. Nunmehr hatte der BGH wieder einen ähnlich gelagerten Sachverhalt zu entscheiden, der vielleicht als Rose-Rosahl III in die Geschichte eingehen wird. Der Verfasser stellt die bis heute ungebrochene Kontroverse um die Auswirkungen des error in persona des Täters auf den Anstifter umfassend dar und erarbeitet Lösungsvorschläge.
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Die Strafbarkeit des Anstifters beim error in persona des Täters, Andreas Winkelbach
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2004
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- Titel
- Die Strafbarkeit des Anstifters beim error in persona des Täters
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Andreas Winkelbach
- Verlag
- Kovač
- Erscheinungsdatum
- 2004
- ISBN10
- 3830012993
- ISBN13
- 9783830012993
- Reihe
- Schriftenreihe Strafrecht in Forschung und Praxis
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Ohne jedweden Zweifel gehört der error in obiecto vel persona zum Standardrepertoire juristischer Ausbildung. Seit das preußische Obertribunal vor nunmehr 140 Jahren einen Fall zu entscheiden hatte, der heute gemeinhin als Rose-Rosahl-Fall bekannt ist, haben Generationen von Hochschullehrern Generationen von Hochschulstudenten in die Geheimnisse dieser Rechtsfigur einzuführen versucht. Unbestritten hat kein Fall entsprechenden Problemzuschnitts das höchste Strafgericht intensiver beschäftigt, wenn man von einem einzigen Sachverhalt mit immerhin ähnlicher Mittäter-Konstellation einmal absieht. Auch die im Schrifttum zurecht als Rose-Rosahl II oder Hoferbenfall bezeichnete neuere Entscheidung des BGH steht bereits seit sechs Jahren im Kreuzfeuer der Strafrechtsdogmatik. Nunmehr hatte der BGH wieder einen ähnlich gelagerten Sachverhalt zu entscheiden, der vielleicht als Rose-Rosahl III in die Geschichte eingehen wird. Der Verfasser stellt die bis heute ungebrochene Kontroverse um die Auswirkungen des error in persona des Täters auf den Anstifter umfassend dar und erarbeitet Lösungsvorschläge.