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Möglichkeiten und Grenzen der Forschung an embryonalen Stammzellen und des therapeutischen Klonens

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Lässt das Grundgesetz zu, dass menschliches Leben zu Forschungszwecken verwendet wird? Diese Frage stellt sich, wenn man sich der Diskussion um das Für und Wider der Forschung an embryonalen Stammzellen und des therapeutischen Klonens von der juristischen Seite her nähert. Bei beiden Methoden wird menschliches Leben, wenn auch im sehr frühen Entwicklungsstadium, eingesetzt und abgetötet. Ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hängt vom Verständnis der betroffenen Grundrechte ab. So stehen sich die Menschenwürdegarantie und das Lebensrecht des Embryos einerseits und die Forschungsfreiheit andererseits gegenüber. Welche Aussagen enthalten diese Grundrechte konkret und wie verhalten sie sich zueinander? Ist der Embryo Träger der Menschenwürde und welchen Schutz bietet ihm das Lebensrecht? Die Beantwortung dieser Fragen steht im Mittelpunkt der Arbeit. Darüber hinaus wird herausgearbeitet, warum das Embryonenschutzgesetz nicht mehr geeignet ist, die rasanten Fortschritte in der Forschung zu erfassen, und warum Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Stammzellimportgesetzes bestehen. Auch werden die Regelungen auf europäischer Ebene und ihre Auswirkungen auf Deutschland untersucht. Schließlich wird am Beispiel Großbritanniens aufgezeigt, wie ein Genehmigungssystem im Bereich der Forschung an embryonalen Stammzellen und des therapeutischen Klonens aussehen kann. Denn in Großbritannien ist diese Forschung unter bestimmten Voraussetzungen schon seit vielen Jahren erlaubt. Die Vorteile dieser Regelung aufgreifend, mündet die Arbeit in einem Vorschlag, wie ein Genehmigungssystem in Deutschland entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben ausgestaltet sein könnte.

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2004

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