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Um in komplexen Gemeinschaften das Handeln vorhersehbar und verlässlich zu koordinieren, sind normative Verhaltensordnungen, insbesondere rechtliche Normen, erforderlich. Früher basierten diese oft auf religiösen Weltanschauungen, die jedoch an Autorität verloren haben. Der Einzelne sieht sich daher auf sein eigenes Urteil und Gewissen zurückgeworfen. Die einzige verbleibende Legitimationsgrundlage ist der breitestmögliche Konsens der Bürger, der nach bestem Wissen und Gewissen angestrebt werden sollte. Die Rechts- und Verfassungsgeschichte kann als experimentierender Lernprozess verstanden werden, der auf dieser Grundlage voranschreitet. Der demokratische Verfassungsstaat ist heute auf diesen Lernprozess angewiesen; seine Legitimität und Überlebensfähigkeit hängen von der Fähigkeit ab, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Eine gravierende Fehlentwicklung ist die umfassende Steuerung des Lebens durch den Staat, die zu einer bürokratischen Entfremdung der Bürger führt. Dies hat die Forderung nach einer Rückführung politischer und administrativer Einheiten auf ein „menschliches Maß“ zur Folge. Das Bedürfnis der Bürger, wesentliche Lebensbereiche selbst zu gestalten, wird dadurch gestärkt. Juristisch soll dies durch eine geeignete Kompetenzenordnung verwirklicht werden, die rationale Ordnung und lebendige Vielfalt in Einklang bringt und angemessene Entscheidungsspielräume schafft. So soll eine Steuerung der Selbststeuerung anstelle
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Verhaltenssteuerung durch Recht und kulturelle Leitideen, Reinhold Zippelius
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- Erscheinungsdatum
- 2004
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