Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien
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Seit der 1. Auflage des Kommentars zur Wiener Stadtverfassung im Jahr 2000 gab es drei Novellen, die so bedeutende Veränderungen wie die Einführung von Untersuchungskommissionen und -ausschüssen, die Institutionalisierung von Minderheitenrechten für die Beantragung von Kontrollamts- und Rechnungshofprüfungen sowie die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre brachten. Die Höchstgerichte haben mit ihrer Judikatur wichtige Fragen geklärt, wie etwa die der Rechtspersönlichkeit der Gemeinderatsklubs oder des Ausländerwahlrechts zu den Bezirksvertretungen. Eine überarbeitete Neuauflage dieses Kommentars zur Wiener Stadtverfassung war deshalb erforderlich. Covertext: Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wurde seit der 1. Auflage dieses Kommentars dreimal novelliert. Besonders die Einführung von Untersuchungskommissionen und –ausschüssen, die Institutionalisierung von Minderheitenrechten für die Beantragung von Kontrollamts- und Rechnungshofprüfungen sowie die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre brachten weitreichende Veränderungen. Die Höchstgerichte haben mit ihrer Judikatur wichtige Fragen geklärt, wie etwa die der Rechtspersönlichkeit der Gemeinderatsklubs oder des Ausländerwahlrechts zu den Bezirksvertretungen. Die überarbeitete Neuauflage dieses Kommentars soll den Rechtsanwendern einen praxisorientierten Leitfaden bieten, aber auch die wissenschaftliche Durchdringung der Stadtverfassung fördern.