Der Übergang von Arbeitsverhältnissen wider Willen bei einer Unternehmensumwandlung
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Nachdem das Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge mittlerweile gesetzlich geregelt ist, zeigt die Arbeit zunächst die Notwendigkeit eines arbeitnehmerseitigen Widerspruchsrechts auch bei der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz auf. Sie geht des Weiteren auf die einzelnen Voraussetzungen für die wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts ein, wobei sie sich insbesondere mit den gesetzlichen Regelungen über die Unterrichtung der Arbeitnehmer von dem bevorstehenden Betriebsübergang auseinandersetzt. Hinsichtlich der Rechtsfolgen der Widerspruchsausübung befasst sie sich mit der zentralen Frage des sachlichen Grundes des Widerspruchs, die Auswirkungen auf Sozialauswahl, Sozialplan- und Nachteilsausgleichsansprüche sowie auf die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld hat. Zuletzt wird die Frage behandelt, ob ein Widerspruchsrecht nunmehr auch in weiteren Fällen, wie z. B. beim Erbfall, anzunehmen ist.