Der Kontrahierungszwang im deutschen und französischen Zivilrecht
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Die Freiheit, einen Vertrag nicht abzuschließen, wird nur auf den ersten Blick im Zivilrecht uneingeschränkt gewährt. Ein Kontrahierungszwang ist jedenfalls bei einer objektivierten Sicht der Theorie der Vertragsbindung kein Fremdkörper im Zivilrecht. Insbesondere aus sozialstaatlichen Gründen existieren in Deutschland und Frankreich gesetzlich normierte und ungeschriebene Kontrahierungszwänge. Im französischen Zivilrecht kann das weitreichende Verbot der Verkaufsverweigerung (refus de vente) gegenüber einem Verbraucher auf eine lange Tradition zurückblicken. Die Berechtigung des refus de vente kann jedoch in der heutigen von Vertragsfreiheit geprägten Vertrags- und Wirtschaftsordnung bezweifelt werden. Ebenso ist die im deutschen Zivilrecht durch den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes beabsichtigte unmittelbare Anwendung des Gleichheitssatzes im Zivilrecht abzulehnen.