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Die Vergabe der UMTS-Lizenzen durch Auktion gemäß § 11 Abs. 4 TKG

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Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Versteigerungsregelung im Telekommunikationsrecht wurde durch die Auktion zur Einführung der 3. Generation des Mobilfunks im Jahr 2000 ausgelöst. Die Debatte wurde intensiv, als der Staat durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einen Erlös von 50 Milliarden Euro verbuchen konnte, was als „Unerwartete Mehreinnahmen zur Tilgung von Schulden“ (UMTS) bezeichnet wurde. Kritische Stimmen wurden laut, da dieser Betrag ein Fünftel des Bundeshaushaltes darstellt und somit eine außergewöhnliche Belastung für die private Wirtschaft darstellt. Bereits vor diesem Ergebnis gab es vereinzelt Kritiker der Versteigerungsregelung, doch erst während der UMTS-Auktion richtete die Rechtswissenschaft verstärkt ihr Augenmerk auf die seit 1998 bestehende Regelung. Eine eingereichte, jedoch zurückgezogene Klage eines Versteigerungsteilnehmers und erfolglose Klagen der Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht auf Beteiligung am Erlös verdeutlichten die Problematik. Die Analyse der Versteigerungsregelung erfordert jedoch eine Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen Technik, Ökonomie und Recht. Diese Faktoren haben in der Vergangenheit auch in anderen Rechtsbereichen eine Rolle gespielt, jedoch ist die Schnelligkeit und Nachhaltigkeit der Entwicklungen im Telekommunikationssektor neu. Die Arbeit untersucht, ob die Versteigerungsregelung als rechtliche Antwort auf die Verteilungsprobl

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Die Vergabe der UMTS-Lizenzen durch Auktion gemäß § 11 Abs. 4 TKG, Robert Michael

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2004
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