Der Praxisratgeber zu den bilateralen Abkommen I Schweiz-EU
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Das zweite Paket der bilateralen Abkommen, die Bilateralen II, stehen derzeit im Mittelpunkt zahlreicher Medienberichte. Von den Bilateralen I, die zum 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind, ist kaum noch die Rede, obwohl die in diesen sieben Abkommen beschlossenen Änderungen heute ihre Auswirkungen zeigen. Die Bilateralen I haben die wirtschaftlich schon vorher stark verflochtenen Nachbarländer Deutschland und Schweiz noch enger zusammengebracht. Sie haben die Rahmenbedingungen für den gegenseitigen Wirtschaftsverkehr verbessert und den grenzüberschreitenden Handel erleichtert. Am 1. Juni 2004 sind zudem einige neue Regelungen in Kraft getreten sind, die für viele Personen und insbesondere zahlreiche bilateral oder europaweit tätige Schweizer Unternehmen relevant sind. So ist eine Vielzahl von Firmen aus der Industrie und aus dem Dienstleistungsgewerbe vor allem von den Änderungen in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Konformitätsbewertungen, Forschung und im Beschaffungswesen tagtäglich betroffen. Aus diesem Grund hat die Handelskammer Deutschland-Schweiz einen Praxisratgeber zu den Bilateralen I veröffentlicht. Dieser gibt zum einen wichtige Informationen zu den bilateralen Abkommen I speziell für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Zudem enthält der Ratgeber vor allem Tipps, wie Unternehmen am besten mit den veränderten Rahmenbedingungen auch in den weniger bekannten Bereichen, wie der Forschung, umgehen können. Schwerpunkt dieses Ratgebers liegt demzufolge auf dem praktischen Teil – mit konkreten Handlungsempfehlungen, hilfreichen Checklisten und einer Vielzahl von Adressen und Internet-Links.