Rechtsontologie und Hegels Rechtsbegriff
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In der rechtswissenschaftlichen Literatur besteht Einigkeit darüber, dass Rechtsontologie im wörtlichen Sinne als die Lehre vom Sein des Rechts zu definieren ist. Was aber das inhaltliche Verständnis der Rechtsontologie angeht, herrscht hier vielmehr Uneinheitlichkeit und Unbestimmtheit. Um die fundamentale Grundlage des Rechts zu finden, wurde das Thema der Rechtsontologie in der deutschen Rechtsphilosophie der Nachkriegszeit heftig diskutiert, letztendlich befindet sie sich aber in einem labyrinthähnlichen Zustand. Ausgehend von dieser Problemlage wurde in dieser Arbeit versucht, die verbreiteten Missverständnisse über die Rechtsontologie zu beseitigen und zugleich eine Möglichkeit ihrer Weiterentwicklung in der Hegelschen Rechtslehre aufzuzeigen. Es handelt sich um die interpersonale Anerkennung als ontologische Grundlage des Rechts und zugleich die Letztbegründung des Rechts.