Die Änderung von Arbeitsbedingungen im türkischen und deutschen Arbeitsrecht
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Die Arbeit befasst sich mit der Anpassung von Arbeitsbedingungen an die veränderten Umstände, sowohl im türkischen als auch im deutschen Arbeitsrecht. Die Arbeitsbedingungen müssen an die sich rasch verändernden Verhältnisse angepasst werden. Dem Änderungsbedarf kommt in wirtschaftlichen Krisenzeiten besondere Bedeutung zu. Dabei kommt zunächst die einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen in Betracht. Wenn die Instrumente für eine einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen nicht nutzbar sind, kommt die Änderung im gegenseitigen Einvernehmen in Betracht. Anhand der türkischen Lehre und der Rechtsprechung des Kassationshofes, sowie der deutschen Lehre und der Rechtsprechung des BAG wird weiterhin die Änderung der Arbeitsbedingungen sowohl auf individualrechtlicher Ebene als auch auf kollektivrechtlicher Ebene untersucht. Hierbei ist das zum 10. 06. 2003 in Kraft getretene neue türkische Arbeitsgesetzbuch berücksichtigt worden. Aus dem Inhalt: Gestaltung der Arbeitsbedingungen - Einvernehmliche Änderung - Einseitige Änderung - Änderungskündigung - Instrumente zur Änderung der Arbeitsbedingungen - Gerichtliche Anpassung des Tarifvertrages.