Der Staat als Garant und Gegner der Freiheit
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Der Staat ist traditionell Garant der Freiheit, weil er inneren und äußeren Frieden gewährleistet und die Freiheitsrechte sichert. Seine Hoheitsgewalt, zunehmend auch seine Finanzmacht und sein immer unübersichtlicher werdendes Recht bedrohen aber auch die individuelle Freiheit. Deswegen sind die herkömmlichen Instrumente zur Formung und Mäßigung staatlicher Macht, insbesondere die parlamentarische Demokratie, die Gewaltenteilung, die Autorität des Gesetzes und der Grundrechtschutz im Leistungs- und Interventionsstaat so zu erneuern, dass der moderne Mensch auch in dem weltoffenen und europagebundenen Staat seine politische und kulturelle Mitte findet, er sich dem Sog finanzstaatlicher Verführungen entziehen kann, er in einer komplizierter werdenden Welt in einem einfachen Recht Maßstab und Orientierung findet, er das Freiheitsangebot selbstbewusst und kraftvoll annehmen kann, freiheitsverpflichteter Staat und freiheitsberechtigte Gesellschaft sich nicht mehr in einem Geflecht des Klientelstaates verheddern und damit letztlich Freiheit verlieren.