Die Vereinbarkeit der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit den Gemeinschaftsgrundfreiheiten
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Grundsätzlich haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft das Recht zur Ausgestaltung der Strukturen ihrer Sozialversicherungssysteme; d. h. sie dürfen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen welche Leistungen erbracht werden. Dieses Recht wird jedoch durch die Rechtssetzungskompetenz der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Grundfreiheiten, namentlich der Dienstleistungsund Warenverkehrsfreiheit, eingeschränkt. Unter Beachtung dieses Aspekts ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit die Vereinbarkeit der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V mit der Gemeinschaftsgrundfreiheiten. Dabei kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß das nach dem Territorialitätsprizip auf Deutschland beschränkte System der Leistungserbringung nach dem SGB V nicht mit den Grundfreiheiten vereinbar ist.