Die Rechtfertigung der Tabaksteuer
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Die Tabaksteuer ist gleichermaßen fiskalisch bedeutsam wie verfassungsrechtlich brisant. Gemessen am Steueraufkommen rangiert sie unter den besonderen Verbrauchsteuern nach der Mineralölsteuer an zweiter Stelle. Sie belastet und beeinflusst die Tabakkonsumenten in einem Maß, welches die Frage nach ihrer gleichheits- und freiheitsrechtlichen Legitimität geradezu provoziert. Die Untersuchung behandelt die Tabaksteuer aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Ausgangspunkt ist die grundsätzliche Rechtfertigung von Steuern, insbesondere von Lenkungsteuern. Daran anknüpfend werden die Belastungs- und Gestaltungswirkungen der Tabaksteuer auf ihre Verfassungskonformität hin überprüft. Betrachtet werden u. a. das Zusammenwirken von Tabaksteuer und Umsatzsteuer sowie die Differenzierung des Tabaksteuersatzes nach der Art der Tabakwaren.