Grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften in Europa
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Schwerpunkt der Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften in Europa ist die Möglichkeit, die Mobilität eines Unternehmens nicht nur innerhalb eines Mitgliedstaates zu gewährleisten, sondern eine Verlegung des Unternehmens auch über die Grenze hinweg zuzulassen. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Gesellschaften ist elementare Voraussetzung eines gemeinsamen europäischen Marktes. Mit den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofes zur Konkretisierung der Niederlassungsfreiheit ist die Verabschiedung einer Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung wieder in den Blickpunkt gerückt. Die Analyse des Vorentwurfs zu einer 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie sowie die Umsetzung einer Sitzverlegungsrichtlinie in das deutsche Recht bilden den Gegenstand der Abhandlung.