Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr
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Das Buch befasst sich mit den Vertragsschlussproblemen des deutschen bürgerlichen Rechts, die im Zusammenhang mit den in § 312 e BGB geregelten „Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr“ kontrovers diskutiert werden. Die Darstellung beschäftigt sich mit der Entstehung und insbesondere mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, der sog. E-Commerce-Richtlinie, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). > Zur Umsetzung wurde § 312 e im Zuge der Schuldrechtsreform 2002 in das BGB integriert. Die Umsetzung in § 312 e BGB wird dahingehend untersucht, ob sie richtlinienkonform gestaltet worden ist. Zudem wird geprüft, ob Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr, also insbesondere Verträge im Internet, nach Einführung des § 312 e BGB weiterhin mit der herkömmlichen Vertragsschlussdogmatik des deutschen Rechts zu behandeln sind. > Im Einzelnen konzentriert sich die Untersuchung auf die Empfangsbestätigung und den Zugang im elektronischen Geschäftsverkehr sowie auf den Anwendungsbereich und den Standort der Regelungen über den elektronischen Geschäftsverkehr. Die Rechtsnatur der neuen Empfangsbestätigung und ihre Bedeutung im Vertragsschlusssystem werden geklärt. Im Rahmen der Besprechung des Anwendungsbereichs wird - angesichts bestehender begrifflicher Unterschiede zwischen der Richtlinien- und der BGB-Vorschrift - insbesondere die Frage beantwortet, ob der Anwendungsbereich der Umsetzungsvorschrift den Vorgaben der Richtlinie entspricht. Die Integration der Umsetzungsvorschrift in das Allgemeine Schuldrecht des BGB wird - im Vergleich zu möglichen alternativen Standorten im BGB - geprüft. > Der Schwerpunkt ist jedoch die Untersuchung der Zugangsproblematik. Nach der - auch auf den modernen elektronischen Geschäftsverkehr bezogenen - Diskussion der zum Begriff des Zugangs vertretenen Meinungen werden - insbesondere unter Beachtung der Zielsetzung der Richtlinie - die Rechtsnatur und die Bedeutung der neuen Eingangs- bzw. Zugangsregelung für Erklärungen im elektronischen Geschäftsverkehr dargestellt. Bei der abschliessenden Interpretation und Beurteilung der Richtlinienkonformität der Umsetzungsbestimmung wird wiederum vor allem die Zielsetzung der Richtlinie bezüglich der Regelung des Vertragsrechts beachtet. > Die Ergebnisse der Untersuchung führen zu einem Änderungsvorschlag für die Umsetzungsvorschrift des § 312 e BGB.