Soziale Sicherungssysteme und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung i.S.d. Art. 82, 86 EG
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Soziale Sicherung und Kartellrecht? Entscheidungen des EuGH werfen die Frage auf, inwieweit mitgliedstaatlich gestaltete soziale Sicherungssysteme als marktbeherrschende Unternehmen i. S. d. Art. 82 EG gelten müssen, ihre Stellung missbrauchen oder durch ihre Funktion im Allgemeininteresse gemäß Art. 86 Abs. 2 EG gerechtfertigt sind. Aktuelle Reformen der deutschen Alterssicherung rücken branchenweite tarifvertragliche Betriebsrenteneinrichtungen als mögliche Problemfälle in den Fokus. Auf der Grundlage der bisher ergangenen Rechtsprechung entwickelt der Autor eine Methodik der Grenzziehung zwischen sozialer Sicherung und Wettbewerbsfreiheit, die in übersichtlichen Diagrammen zusammengefasst wird und an der tarifvertragliche Betriebsrenteneinrichtungen beispielhaft gemessen werden.