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Brauchen wir noch ein Handelsrecht?

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Die vorliegende Untersuchung ist durch das Handelsrechtsreformgesetz 1998, durch das der Kaufmannsbegriff nach §§ 1ff. HGB erheblich erweitert worden ist, ausgelöst. Während das HGB das Recht der Kaufleute regelt, wird im allgemeinen Zivilrecht das Verbraucherschutzrecht vorangetrieben. Dadurch wird im allgemeinen Zivilrecht ein unternehmensbezogenes Recht geschaffen, das in der Regelung der Beziehungen sowohl zwischen Verbrauchern und Unternehmern als auch zwischen Unternehmern untereinander Anwendung findet. Damit stellt sich die Frage, welche Funktion einem besonderen Handelsrecht neben dem unternehmensbezogenen Recht noch zukommt. Dieses Thema wird an Hand von drei ausgewählten Fragen bearbeitet: 1. die Frage, ob das System der Abgrenzung des gegenwärtigen Handelsrechts widerspruchsfrei ist, 2. die Frage, ob ein gesondertes Handelsrecht noch aufrechterhalten werden sollte und 3. die Frage, ob der handelsrechtliche Personenkreis und die Regelungen über die Handelsgeschäfte vielleicht zu erweitern sind.

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Brauchen wir noch ein Handelsrecht?, Hanns Jörg Herwig

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2005
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