Die Einrichtung von Biotopverbundsystemen nach den Vorgaben des internationalen, europäischen und bundesdeutschen Naturschutzrechts
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Natur und Landschaft sind bis heute gravierenden negativen Einflüssen ausgesetzt, die weit überwiegend durch menschliche Aktivität verursacht werden. Die Natur wird durch Trassenbau, Siedlungstätigkeit, Melioration u. v. a. auf kleinste Flächen zurückgedrängt. Wanderungslinien von wandernden Tierarten werden durchtrennt. Dies hat den Verlust von Tier- und Pflanzenarten sowie von wertvollen Biotopen zur Folge. Mit der Einrichtung von Biotopverbundsystemen soll dem entgegengewirkt werden. Das vorliegende Werk beschreibt zunächst die Forderungen und Massnahmen zur fachlichen Umsetzung dieser Naturschutzstrategie. Die Naturschutzverwaltung ist inzwischen jedoch auch durch mehrere rechtliche Vorgaben verpflichtet, für die Einrichtung solcher Biotopverbünde Sorge zu tragen. Die Autorin erläutert Inhalt und Reichweite dieser Vorschriften. Da im Naturschutzrecht eine Internationalisierung stattgefunden hat, beginnt die Arbeit im rechtlichen Teil mit der Frage, ob bereits aus der Konvention über die biologische Vielfalt aus dem Jahre 1992 eine Handlungspflicht des deutschen Gesetzgebers zur Einrichtung von Biotopverbundsystemen besteht. Anschliessend wird die Einrichtung des Europäischen Biotopverbundsystems, dem Netz Natura 2000, beschrieben. Dieses basiert auf der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie der EU. Buchinformationen. Sabine Bottin untersucht den Aufbau, das Schutzregime des Netzes Natura 2000 sowie seine bisherige Umsetzung in Europa und in Deutschland. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt anschliessend auf der Darstellung der Handlungspflichten, die sich aus dem im Jahre 2001 in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügten § 3 BNatSchG ergeben. Untersucht werden Geltungsgrad und Zielsetzung der rahmenrechtlichen Vorschrift sowie der Aufbau und die Bestandteile des nationalen Biotopverbundes. Dabei kommen u. a. die unterschiedlichen Planungsinstrumente zur Umsetzung des Verbundes sowie die Möglichkeiten des dauerhaften Schutzes seiner Bestandteile zur Sprache. Die Arbeit bildet durch eine weit gefasste Untersuchungsbreite im Ergebnis ein Kompendium des Rechts der Biotopverbundsysteme und solcher des Naturschutzes sowie benachbarter Rechtskreise.