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Biotopverbund im Naturschutzrecht

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Die Arbeit setzt sich mit den Rechtsfragen bei der Errichtung und Sicherung von Biotopverbundsystemen auseinander. Die Schaffung eines Biotopverbundes ist eine Naturschutzstrategie, mit der die Schwächen der herkömmlichen Gebietsschutzpraxis (zu kleine und zu isoliert gelegene Schutzgebiete, mangelhafte Lebensraumqualität, fehlende Repräsentativität) behoben werden sollen. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Analyse der Steuerungswirkung der durch das BNatSchG 2002 neu eingeführten Bestimmungen zum Biotopverbund. Dazu werden neben § 3 BNatSchG, der die Länder zur Schaffung eines länderübergreifen Biotopverbundes verpflichtet, auch die Vorgaben der §§ 5 und 31 BNatSchG untersucht (Schutz von „Landschaftselementen mit Vernetzungsfunktion“ und der „großräumigen Vernetzungsfunktion“ von Gewässern). Außerdem wird die Bedeutung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Netz Natura 2000, Landschaftselemente nach Art. 10 FFH-RL) und der Wasserrahmenrichtlinie für die Realisierung eines Biotopverbundes näher betrachtet. Geprüft werden jeweils die genauen Konturen des Schutzgegenstandes, die Verbindlichkeit der zu ergreifenden Maßnahmen, das Verhältnis der verbundrelevanten Vorschriften zueinander (Nutzung von Synergieeffekten) und zu den herkömmlichen naturschutzrechtlichen Instrumenten (Gebietsschutz, Landschaftsplanung). Ein besonderes Augenmerk wird auf die rechtlichen und tatsächlichen Umsetzungspflichten der Bundesländer gelegt.

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2005

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