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Verbraucherkreditrechtliche Vorgaben für Finanzierungsleasingverträge nach deutschem und europäischem Recht

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Die große Verbreitung des Finanzierungsleasings in den letzten Jahrzehnten als Mittel der Fremdfinanzierung auch von privaten Haushalten machte seine Einbeziehung in den Schutzbereich des Verbraucherkreditrechts notwendig. Demzufolge sieht § 500 BGB n. F. die entsprechende Anwendung verbraucherschützender Normen des Verbraucherdarlehens auf das Finanzierungsleasing vor. Grundlage für die Einbeziehung des Finanzierungsleasings in das Verbraucherkreditrecht war jedoch das europäische Sekundärrecht, in Form der Verbraucherkreditrichtlinie. Diese Arbeit befasst sich mit der verbraucherkreditrechtlichen Behandlung des Finanzierungsleasings, insbesondere mit der Frage, welche Vorschriften sowohl des deutschen als auch des europäischen Verbraucherkreditrechts auf das Finanzierungsleasing anwendbar sind und welche Probleme sich daraus ergeben.

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Verbraucherkreditrechtliche Vorgaben für Finanzierungsleasingverträge nach deutschem und europäischem Recht, Gerasimos Stauropulos

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2005
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