Geschichte und Aufgaben der Landesentwicklungsgesellschaften und ihre Kooperation mit der Raumordnung
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Die Landes- und Regionalplanung ist gegenwärtig mit einem Steuerungs- und Umsetzungsproblem konfrontiert. Die Standortentscheidungen von Unternehmen, privaten Haushalten und oft auch der öffentlichen Hand sind nur eingeschränkt nach raumordnerischen Zielvorstellungen zu lenken. Auch die Umsetzung raumordnerischer Pläne und Programme erweist sich als Problem und wurde in den vergangenen Jahren umfassend diskutiert. Es stellt sich die Frage, ob die Landes- und Regionalplanung allein räumliche Entwicklungsprozesse steuern kann oder für diese Aufgabe mit Partnern kooperieren sollte. Damit verbunden ist eine weitere Frage -- welche Partner eignen sich zur Kooperation, beispielsweise bei der Umsetzung von Raumordungsplänen? Für die Zusammenarbeit können die Landesentwicklungsgesellschaften geeignete Partner sein. Sie wurden bislang weder als Kooperationspartner der Raumordnung noch als eigenständige Gruppe von öffentlichen Unternehmen analysiert. Deshalb stehen sie im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung. Betrachtet werden die Geschichte der Landesentwicklungsgesellschaften, ihre Aufgaben und Strukturen und schließlich die Grundlagen ihrer möglichen Zusammenarbeit mit der Landes- und Regionalplanung. Als ein Ergebnis bestätigte sich die prinzipielle Eignung dieser Unternehmen, da sie traditionell planerische Aufgaben wahrgenommen haben. Die Zusammenarbeit ist an mehrere Voraussetzungen gebunden, die u. , a. die Klärung der gemeinsamen Interessen, die Definition des Kooperationsgegenstandes und die Finanzierung beinhalten.