Die convention on cybercrime und österreichisches Strafrecht
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Das Internet - ein neuer Lebensraum, der zwar schon seit Jahrzehnten existiert, jedoch in den letzten Jahren eine enorme Beschleunigung und Ausdehnung erfahren hat. Gleichermaßen wurde der Cyberspace alltägliche und in jedem Lebensbereich erfahrbare Realität. Anfangs gedacht als technischer Rückhalt militärischer Systeme, erkannte man bald die Chance, die Entwicklung des globalen Bürgertums voranzutreiben. Wie alles Neue und als Fortschritt gedachte, bot die weltweite Vernetzung neue Möglichkeiten für kriminelle Aktivitäten. Diese kriminologisch beinahe revolutionäre neue Dimension wurde von den Gesetzgebern spät, aber dafür klar als Gefahr in den letzten Jahren erkannt. Das erste Ergebnis auf dem Gebiete des Internetstrafrechtes globalen Ausmaßes ist nach jahrzehntelangen Vorarbeiten die Convention on Cybercrime des Europarates. Dieses Buch spannt einen weiten Bogen über alle technischen, historischen, kriminologischen wie strafrechtlichen Aspekte des Cyberspace und gibt auf Basis der CCC einen umfassenden Einblick in das österreichische Internetstrafrecht. Die deutsche Fassung des Konventionstextes ist nicht amtlich und wurde vom Autor unter besonders sorgfältiger Berücksichtigung österreichischer Terminologie erarbeitet. Der Autor studierte an der Leopold Franzens Universität Innsbruck und der Johannes Kepler Universität Linz Rechtswissenschaften. Im Jahre 2004 veröffentlichte dieser bereits ein Buch über „Das Mahnverfahren nach der Zivilverfahrens-Novelle 2002“, ebenfalls im Trauner Verlag erschienen. Derzeit ist der Autor Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Dr. Häupl, Nussdorf am Attersee.