Das Verhältnis von Sachgewährleistungs- und allgemeinem Leistungsstörungsrecht
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Das Verhältnis des kaufrechtlichen Sachgewährleistungsrechts zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht hat im schweizerischen Obligationenrecht seit jeher zu Diskussionen Anlass gegeben. Strittig ist dabei einerseits die Frage, wann und inwiefern diese Normen zueinander in Konkurrenz treten, und anderseits die Art und rechtliche Behandlung eines allfälligen Konkurrenzverhältnisses. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Frage nach dem Verhältnis beider Normenkomplexe anhand einer Gegenüberstellung der jeweiligen Tatbestände und Rechtsfolgen zu beantworten. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den zentralen gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen der Art. 201 und 210 OR. Die Ausführungen beziehen neben dem schweizerischen Recht auch internationale Erlasse und Entwicklungen wie das UN-Kaufrecht, die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union und die Schuldrechtsmodernisierung in Deutschland ein. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Frage, welche Normen auf die drei Sonderfälle des Quantitätsmangels, des aliud und der Verletzung leistungsbezogener Nebenpflichten Anwendung finden und wie einer allfälligen Konkurrenzproblematik in diesen Fällen zu begegnen ist.