Die Kritik am Eigenkapitalersatzgedanken
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Das Eigenkapitalersatzrecht, ein Produkt der Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung, steht mehr denn je in der Diskussion. Kerngedanke dieser Rechtsfigur ist, dass die von einem Gesellschafter in der Krise anstelle eines erforderlichen Eigenkapitalzuschusses gewährten Finanzhilfen wie haftendes Eigenkapital zu behandeln sind. Allerdings stößt die gesellschafts- und insolvenzrechtliche Behandlung derartiger Finanzhilfen als »funktionelles Eigenkapital« steuer-, bilanz- und europarechtlich an Grenzen. »Die Kritik am Eigenkapitalersatzgedanken« zeigt diese Grenzen auf. Angesichts der Ausweitungen und der gleichzeitig erfolgten systemwidrigen Kürzungen des Eigenkapitalersatzrechts stellt die Arbeit ferner die grundlegende Frage nach der Tragfähigkeit der Rechtfertigungsversuche für die – gegen den Parteiwillen erfolgende – eigenkapitalersatzrechtliche Umqualifizierung von Fremd- in haftendes Kapital. Schließlich wird auf Basis der eigenkapitalersatzrechtlichen Grundkonstellation sowie unter Transfer verschiedener allgemein gültiger Vermutungen und Anscheinsbeweise des Eigenkapitalersatzrechts eine deliktsrechtliche Alternativlösung zum Eigenkapitalersatzrecht präsentiert.