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Der Wettbewerb um Stimmen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht

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Sowohl in den USA als auch in Deutschland üben die Aktionäre das mit ihren Aktien verbundene Stimmrecht in der Regel nicht selbst aus. Vielmehr lassen sie sich dabei auf der Hauptversammlung vertreten. In den USA werden dazu die Stimmrechtsvollmachten der Aktionäre in der Regel durch die Unternehmensverwaltungen eingeworben. Daraus resultiert ein großer Einfluss der Unternehmensverwaltungen auf ihre Unternehmen. Als ein Korrektiv hierzu dienen Wettbewerbe um Stimmen, mit denen ein Herausforderer auch gegen die Unternehmensverwaltung die Kontrolle über eine Gesellschaft übernehmen kann. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Wettbewerbe, ihren Ablauf und ihre Wirkungen. Dem wird die Situation in Deutschland gegenüber gestellt, wo solche Wettbewerbe noch weitgehend unbekannt sind. Ausgehend von aktuellen Entwicklungen wird der Frage nachgegangen, ob sich auch in Deutschland die Förderung wettbewerblicher Elemente im Bereich der Stimmrechtsausübung empfiehlt.

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Der Wettbewerb um Stimmen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht, Robert F. Thoma

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2006
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