Soziale Mächtigkeit und organisatorische Leistungsfähigkeit als Voraussetzungen der Tariffähigkeit von Gewerkschaften
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Welche Erfordernisse muss eine Gewerkschaft erfüllen, um tariffähig im Sinne des § 2 I TVG zu sein? Sind diese Erfordernisse gesetzlich vorgesehen und mit der Verfassung vereinbar? Der Autor stellt die generellen Anforderungen an die Tariffähigkeit von Gewerkschaften dar und befasst sich mit der Frage, ob die Christliche Gewerkschaft Metall nach diesen Grundsätzen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des BAG tariffähig ist. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen hat die Rechtsprechung des BAG die Erfordernisse der sozialen Mächtigkeit und der organisatorischen Leistungsfähigkeit entwickelt, die in dem Werk auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 9 III GG untersucht werden. Martin Henssler kommt zu dem Ergebnis, dass die Gewerkschaften durch diese zusätzlichen Kriterien in ihrer Koalitionsfreiheit beschränkt werden. Diese Erfordernisse stellen einen Fremdkörper in der Rechtsprechung des BAG dar und sind im grundrechtsdogmatischen Sinne nicht geeignet und erforderlich die Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems oder den Schutz der hieran Beteiligten zu sichern. Die dadurch bewirkte Rechtsunsicherheit ist aufgrund der umfassenden Rechtskraftwirkungen der Entscheidungen der Arbeitsgerichte besonders belastend für die Gewerkschaften.